Den Aufsichtskräften wurden ausgewählte orientierende Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung vorgestellt. Die Leitmerkmalmethode nach Steinberg und das im Normenentwurf prEN 1005 Teil2 (ISO 11228) angeführte Grenzlastverfahren nach NIOSH (Waters et al.) berücksichtigen weitestgehend die im Anhang der Lastenhandhabungsverordnung angeführten Gefährdungsmerkmale und wurden deshalb zur Erprobung in der Arbeitsschutzverwaltung vorgeschlagen.
Die Schwerpunktaufgabe zielte darauf ab, die Aufsichtskräfte der
AAS über Möglichkeiten der
Gefährdungsbeurteilung beim Heben und Tragen umfassend zu informieren.
Die empfohlenen
Verfahren sollten in der täglichen Arbeit der Arbeitsschutzverwaltung,
also in allen
Wirtschaftsbereichen, angewendet werden, um weitere Erkenntnisse über
Möglichkeiten,
Grenzen sowie über den Nutzen der Verfahren für die Arbeit
der Arbeitsschutzverwaltung zu
erhalten.
Es zeigte sich, daß die Leitmerkmalmethode in allen Fällen, das Grenzlastverfahren nur in 107 Fällen zur Anwendung gebracht werden konnte. Die Aufsichtskräfte führten dabei mehrheitlich den für die Beurteilung stark variierender Tätigkeiten unvertretbar hohen Rechen- und Zeitaufwand des Grenzlastverfahrens an. Ständig wechselnde Arbeitshaltungen, z. B. beim Umpacken von Paletten oder dem Aufbau von Gerüsten, ergeben eine Reihe von Bewertungsmöglichkeiten für die Parameter:
H: horizontaler Abstand zwischen den Händen und dem Mittelpunkt zwischen den Knöcheln
V: vertikaler Abstand der Hände vom Fußboden
D: vertikale Distanz, über die die Last gehoben wird
A: Winkel zwischen der Sagittalebene und der Verbindungslinie durch die Mittelpunkte zwischen den Händen und Füßen (Knöcheln).
Damit lassen sich für die zu bewertende Tätigkeit extrem voneinander
abweichende Aussagen
zur empfohlenen Grenzlast ableiten.
Soweit die Tätigkeiten sowohl mit dem Grenzlastverfahren als auch
nach der
Leitmerkmalmethode bewertet wurden, konnten die Ergebnisse gegenübergestellt
werden
(Abbildungen 10 und 11).
Abbildung 10: Ergebnisse der 107 bewerteten Tätigkeiten aller Risikobereiche,
bei denen beide
Methoden angewendet werden konnten
Abbildung 11: Anpassung der Ergebnisse der 107 bewerteten Tätigkeiten
durch
Ausgleichsfunktionen (Potenzfunktionen)
Ordnet man die Tätigkeiten nach aufsteigender Punktsumme, so ist
bei einer Gegenüberstellung
der Ergebnisse beider Verfahren eine annähernd übereinstimmende
Risikobewertung
feststellbar.
Durch das Einzeichnen von Ausgleichsfunktionen (Abbildung 12) wird
deutlich, daß mit
steigendem Risiko, d. h. mit steigender Punktsumme der Leitmerkmalmethode,
die empfohlene
Grenzlast nach dem NIOSH-Verfahren geringer wird.
Abbildung 12: annähernd übereinstimmende Gefährdungsbeurteilungen
mittels
Leitmerkmalmethode und Grenzlastverfahren bei den 107 bewerteten Tätigkeiten
aller
Risikobereiche
Dem Anwender ohne ergonomische Fachkenntnis wird bei der Anwendung des Grenzlastverfahrens suggeriert, die Last im Sinne der empfohlenen Grenzlast zu reduzieren und so die zu handhabende Last an die Arbeitsbedingungen anzupassen. Gestaltungsdefizite werden nicht explizit ausgewiesen. Anders dagegen bei der Anwendung der Leitmerkmalmethode, die darauf orientiert, jeweils die Merkmale zu verbessern, die die hohe Punktsumme verursacht haben.
Für die Arbeitstätigkeiten, bei denen Punktsummen im Bereich
der Risikogruppen 3 und 4
ermittelt wurden, ist die Ursache der hohen Belastung nie allein die
Last, sondern die
Körperhaltung, die Expositionszeit oder die Kombination mehrerer
Faktoren (Abbildung 13).
Abbildung 13: Verteilung der Gestaltungsdefizite der 42 bewerteten Tätigkeiten
der
Risikogruppen 3 und 4
Im Resultat der Schwerpunktaufgabe konnte die Praxistauglichkeit der
Leitmerkmalmethode
nachgewiesen werden. Neben der Ergebnisreproduzierbarkeit schätzten
die Anwender die
einfache und schnelle Handhabung in der betrieblichen Praxis.
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim manuellen Lastentransport
ist in allen Bereichen
der Wirtschaft erforderlich. Die Erprobungsergebnisse zeigen, daß
die Leitmerkmalmethode als
das geeignetere Verfahren für orientierende Aussagen zur Gefährdungsbeurteilung
und zur
Effektivität von Maßnahmen bewertet wurde. Dabei sind der
breite Anwendungsbereich, die
Praktikabilität und die gute Dokumentationsmöglichkeit besonders
hervorgehoben worden
(Abbildungen 14 und 15).
Abbildung 14: Anwenderkommentare nach der Erprobung der Leitmerkmalmethode
durch
Aufsichtskräfte der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung (n = 47)
Abbildung 15: Anwenderkommentare nach der Erprobung der Grenzlastmethode
durch
Aufsichtskräfte der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung (n = 47)
Die mit der Leitmerkmalmethode ermittelten Gestaltungserfordernisse
reflektieren die
eigentlichen Defizite am Arbeitsplatz.
Ein ausführlicher Abschlußbericht dieser Erprobung liegt
im Landesinstitut für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin (LIAA) vor.