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Airbags und Gurtstraffer

08.09.2010  
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Umgang mit Airbags und Gurtstraffer-Einheiten

Airbags und Gurtstraffer enthalten pyrotechnische Stoffe (Zünder). Deshalb unterliegen sie dem Sprengstoffgesetz. Bei unsachgemäßer Handhabung gehen von diesen Bauteilen erhebliche Gefahren aus, die zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod führen können. Montage- und Demontage von Airbag-Modulen und Gurtstraffern dürfen nur von sachkundigem, geschultem Personal durchgeführt werden.

Behördliches Anzeigeverfahren

Betriebe, die mit Airbags oder Gurtstraffern umgehen, z. B. lagern, ein- oder ausbauen, müssen das mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit dem Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) anzeigen. Auch ein Wechsel der verantwortlichen Person und die Einstellung des Betriebes sind anzeigepflichtig.

Für die Meldung können Sie das folgende Formular verwenden. Wir empfehlen Ihnen, das Formular online aus zu füllen und an das Landesamt für Arbeitsschutz zu schicken. Es ist als Empfänger bereits voreingestellt. Für Ihre Unterlagen drucken Sie das ausgefüllte Formular aus.

Hinweise zum Ausfüllen des Formulars erhalten Sie am Beispiel des Anzeigeverfahrens zum Mutterschutzgesetz.
  Wie fülle ich das Formular aus und was genau passiert damit?

 Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz - Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten

 
 
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Die Informationen werden bereitgestellt von: Focal Point, Germany
Datum der letzten Änderung: 16.11.2007
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