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Mutterschutz

17.05.2012  
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 23.11.2010: Was Sie schon immer zum Thema Mutterschutz wissen wollten - Erläuterungen zum Kündigungsschutz, Beschäftigungsverbot u. v. m.
 Häufig gestellte Fragen zum Mutterschutz

 
Hinweise für Arbeitgeber zum Mutterschutz

Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die im Arbeitsverhältnis stehende werdende und auch die stillende Mutter vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen bei Beschäftigungsverboten und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Entbindung zu schützen.

Mitteilungspflicht

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde (in Brandenburg das Landesamt für Arbeitsschutz) unverzüglich über die Schwangerschaft zu unterrichten. Damit wird der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit gegeben, durch Kontrolle die Beachtung der mutterschutzrechtlichen Vorschriften zu sichern.

Für die Meldung können Sie das folgende Formular verwenden.Wir empfehlen Ihnen, das Formular online aus zu füllen und an das Landesamt für Arbeitsschutz zu schicken. Es ist als Empfänger bereits voreingestellt. Für Ihre Unterlagen drucken Sie das ausgefüllte Formular aus.

 Wie fülle ich das Formular aus und was genau passiert damit?

 Formular zur Mitteilung der Beschäftigung werdender Mütter


 Informationen zur Mitteilungspflicht

Weitere Hinweise zum Mutterschutzgesetz und zu tätigkeitsbezogenen Beschäftigungseinschränkungen können Sie den folgenden Merkblättern und Hilfen zur Dokumentation entnehmen.

 Infektionsgefährdung werdender Mütter beim beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen
neu
 Übersicht zu den häufigsten Infektionskrankheiten
 Schutz vor beruflicher Röteln-Infektion
 Dokumentation für die/den (Betriebs-) Ärztin/Arzt - Anlage 1
Beurteilung der Immunitätslage werdender Mütter beim beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen
 Dokumentation vom (Betriebs-) Ärztin/Arzt für den Arbeitgeber - Anlage 2
Anlage zur Gefährdungsbeurteilung werdender Mütter beim beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen
 Antwortschreiben vom Arbeitgeber an LAS für die Weiterbeschäftigung der werdenden Mutter - Anlage 3
 Gefährdungsbeurteilung nach MuSChG

2.02.2011: Weitere Informationen und Hinweise enthalten auch die Merkblätter des LAGetSi (Berliner Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit).
 Merkblätter für einzelne Branchen zur Beschäftigung werdender Mütter

 Beschäftigungsverbote und Vorsorge durch den Arbeitgeber (Hiweise der Landratsämter Bayern)

 

 
 
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