Hinweise für Arbeitgeber zum Mutterschutz
Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die im Arbeitsverhältnis stehende werdende und auch die stillende Mutter vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen bei Beschäftigungsverboten und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Entbindung zu schützen.
Mitteilungspflicht
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde (in Brandenburg das Landesamt für Arbeitsschutz) unverzüglich über die Schwangerschaft zu unterrichten. Damit wird der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit gegeben, durch Kontrolle die Beachtung der mutterschutzrechtlichen Vorschriften zu sichern.
Für die Meldung können Sie das folgende Formular verwenden.Wir empfehlen Ihnen, das Formular online aus zu füllen und an das Landesamt für Arbeitsschutz zu schicken. Es ist als Empfänger bereits voreingestellt. Für Ihre Unterlagen drucken Sie das ausgefüllte Formular aus.
Wie fülle ich das Formular aus und was genau passiert damit?
Formular zur Mitteilung der Beschäftigung werdender Mütter
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