Neue Vorschriften für Hand-Arm-Schwingungen

Nach der Neugliederung der VDI 2057 ist der Entwurf der VDI 2057 Blatt 2 zukünftig die grundlegende Richtlinie für Hand-Arm-Schwingungen. Der vorliegende Entwurf berücksichtigt die Änderungen, die sich durch die Überarbeitung der ISO 5349 : 1986 ergeben. Die Entwürfe der DIN EN ISO 5349-1 und DIN EN ISO 5349-2 befinden sich zur Zeit in der parallelen Abstimmung.

Die bisherige Frequenzbewertung im Frequenzbereich von 8 bis 1000 Hz wird im wesentlichen beibehalten. Die Frequenzbewertungskurve wird jetzt in mathematischer Weise als ein realisierbares Filter mit der Bezeichnung Wh definiert. Zusätzlich wurden Bandbegrenzungsfilter für 6,3 Hz und 1250 Hz definiert, so dass nun auch für die tiefen Frequenzen eine Änderung des Dämpfungsmaßes mit abnehmender Frequenz (12 dB/Oktave) festgelegt ist.

Als Belastungsgröße zur Kennzeichnung der Schwingungseinwirkung wird anstelle des K-Wertes die frequenzbewertete Schwingbeschleunigung ahw benutzt. Die Beurteilungsgrößen werden auf der Basis der üblichen Bezugsdauer von 8 Stunden gebildet.

Zur Kennzeichnung der Gesamtbelastung während eines Tages wird zwischen zwei Beurteilungsgrößen unterschieden. Mit der Tages-Gesamtbelastung ahv(8) kann die Gesamtbelastung durch die drei Schwingungsrichtungen während eines Tages beschrieben werden. Diese Größe soll für die Einschätzung des Risikos für Durchblutungs- und Nervenfunktionsstörungen herangezogen werden. Als zweite Größe steht die Beurteilungsschwingbeschleunigung ahw(8) zur Verfügung. Sie soll als Hilfe bei der Einschätzung des Risikos langjähriger Einwirkung von mechanischen Schwingungen auf das Hand-Arm-System für das Entstehen von Knochen- und Gelenkschäden dienen.

Die Tages-Gesamtbelastung ahv(8) ist der energieäquivalente auf 8 Stunden bezogene Schwingungsgesamtwert. Der Schwingungsgesamtwert - die Wurzel aus der Summe der Quadrate der drei Effektivwerte der frequenzbewerteten Komponenten der Schwingbeschleunigung - wird durch die DIN EN ISO 5349-1 für die Beurteilung von Schwingungseinwirkungen bevorzugt. Während bisher die Richtungskomponente maßgebend war, die den größten Langzeit-Effektivwert der frequenzbewerteten Schwingbeschleunigung aufwies, werden nun alle drei Richtungen zur Beurteilung herangezogen. Diese Änderung berücksichtigt die Tatsache, dass die Schwingungen einiger Maschinenarten nicht von einer Richtungskomponente allein bestimmt werden. Dadurch können sich für die gleiche Maschine bis zu 1,7-fach größere Werte ergeben. Es muss daher zukünftig genau zwischen Schwingungsgesamtwert und Schwingbeschleunigungswert einer einzelnen Richtungskomponente unterschieden werden.


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